Charta - Grundsatzerklärung über die Aufgaben und Ziele der Internationalen Lagergemeinschaft Ravensbrück, April 1965

25.05.2020

Die ordnungsgemäß beauftragten Vertreter der nationalen Lagergemeinschaften von Ravensbrück nachstehender Länder:

Belgien

Bundesrepublik Deutschland

Dänemark

Deutsche Demokratische Republik

Frankreich

Niederlande

Norwegen

Österreich

Volksrepublik Polen

Volksrepublik Ungarn

Tschechoslowakische Sozialistische Republik

sind am 26. April 1965 übereingekommen, das Internationale Ravensbrück-Komitee neu zu bilden. Sie haben die Ziele und Formen der Internationalen Lagergemeinschaft wie folgt festgelegt:

a.) Der Sitz der Internationalen Lagergemeinschaft Ravensbrück ist symbolisch in Ravensbrück, wo unsere Kameradinnen aus der DDR mit Unterstützung ihrer Mitbürger an dem Ort unserer Kämpfe und unserer Leiden eine Gedenkstätte und ein Museum errichtet haben.

b.) Die Internationale Lagergemeinschaft Ravensbrück wird zur Ehrung und zur Verteidigung des Andenkens unserer Toten in Verbundenheit mit den Familien der verstorbenen Kameradinnen arbeiten. Sie wird dafür arbeiten, die im Lager geschlossene Freundschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln, die uns ehemalige Insassen des Lagers ohne Unterschied der Nationalität, der politischen Meinung, der Rasse und Religion verbindet.

Die Internationale Lagergemeinschaft wird bemüht sein, zur gegenseitigen Verständigung zwischen den Völkern beizutragen und so unseren Beitrag zur Erhaltung des Friedens zu leisten. Die Internationale Lagergemeinschaft Ravensbrück wird dafür arbeiten:

  1. zu verhindern, dass die faschistischen Mörder und ihre Initiatoren ihrer gerechten Strafe entgehen, indem sie sich hinter juristischen Formeln verschanzen. Sie wird den Kampf gegen das Wiederaufleben des Faschismus führen;
  2. die Rückkehr aller Formen der Unterdrückung der Menschen und Völker zu verhindern, gemeinsam für die Freiheit und Unabhängigkeit der Völker zu kämpfen;
  3. unserer Jugend die Ideale des antifaschistischen Widerstandkampfes zu vermitteln;
  4. zur Erhaltung des Friedens und zur friedlichen Verständigung der Völker beizutragen;
  5. dass ein umfassendes Bild über die Geschichte des Lagers entsteht durch Sammlung von Material aus allen Ländern. In die Internationale Lagergemeinschaft Ravensbrück sollen jeweils 2 Vertreter jedes Landes, das der Lagergemeinschaft angehört, delegiert werden.

An der Spitze der Lagergemeinschaft soll ein Präsidium stehen, das 7 Mitglieder hat. Aus diesem Präsidium wird ein Mitglied als Präsidentin der Lagergemeinschaft benannt. Der Sitz des Präsidiums ist Paris.