Die ordnungsgemäß beauftragten Vertreter der nationalen Lagergemeinschaften von Ravensbrück nachstehender Länder:
Belgien
Bundesrepublik Deutschland
Dänemark
Deutsche Demokratische Republik
Frankreich
Niederlande
Norwegen
Österreich
Volksrepublik Polen
Volksrepublik Ungarn
Tschechoslowakische Sozialistische Republik
sind am 26. April 1965 übereingekommen, das Internationale Ravensbrück-Komitee neu zu bilden. Sie haben die Ziele und Formen der Internationalen Lagergemeinschaft wie folgt festgelegt:
a.) Der Sitz der Internationalen Lagergemeinschaft Ravensbrück ist symbolisch in Ravensbrück, wo unsere Kameradinnen aus der DDR mit Unterstützung ihrer Mitbürger an dem Ort unserer Kämpfe und unserer Leiden eine Gedenkstätte und ein Museum errichtet haben.
b.) Die Internationale Lagergemeinschaft Ravensbrück wird zur Ehrung und zur Verteidigung des Andenkens unserer Toten in Verbundenheit mit den Familien der verstorbenen Kameradinnen arbeiten. Sie wird dafür arbeiten, die im Lager geschlossene Freundschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln, die uns ehemalige Insassen des Lagers ohne Unterschied der Nationalität, der politischen Meinung, der Rasse und Religion verbindet.
Die Internationale Lagergemeinschaft wird bemüht sein, zur gegenseitigen Verständigung zwischen den Völkern beizutragen und so unseren Beitrag zur Erhaltung des Friedens zu leisten. Die Internationale Lagergemeinschaft Ravensbrück wird dafür arbeiten:
An der Spitze der Lagergemeinschaft soll ein Präsidium stehen, das 7 Mitglieder hat. Aus diesem Präsidium wird ein Mitglied als Präsidentin der Lagergemeinschaft benannt. Der Sitz des Präsidiums ist Paris.