Tagung in Berlin am 26. April 1965 mit 13 Ländervertretern, Bildung des Internationalen Komitees, Wahl der Generalsekretärin Toni Lehr und der anderen Führungsorgane des IRK. (Die Präsidentin des IRK, Renèe Mirande-Laval, war bereits im Februar 1965 in Brüssel gewählt worden.) Insgesamt erklärten sich 17 nationale Ravensbrück-Lagergemeinschaften bereit, im IRK mitzuarbeiten. Als gesellschaftlicher Sitz des IRK wurde Paris ausgewählt, der symbolische Sitz befindet sich in Ravensbrück.
In Artikel 2 des Statuts hieß es:
"Ziel des Verbandes ist es, den Schutz und die historische Unversehrtheit der Überreste und der Gedenkstätte des ehemaligen Nazi-Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück und seiner Außenkommandos sicherzustellen, die Erinerung an die dort gefangenen und verstorbenen Menschen lebendig zu halten, über die Verteidigung der moralischen und materiellen Rechte der Überlebenden und der Angehörigen zu wachen, die freundschaftlichen Bande untereinander zu gewährleisten, die nachfolgenden Generationen zu informieren und zur Erhaltung des Friedens beizutragen."
Eine "Grundsatzerklärung über die Aufgaben und Ziele der Internationalen Lagergemeinschaft Ravensbrück“ wurde verabschiedet. In ihr wurde u. a. festgelegt, sich dafür einzusetzen, dass die faschistischen Mörder ihrer gerechten Strafe zugeführt werden und Menschenrechte, Friede sowie die Freiheit der Völker gewahrt bleiben. Ein wichtiges Ziel ist es auch, der Jugend die Ideale des antifaschistischen Widerstandskampfes zu vermitteln und die Geschichte des KZ Ravensbrück umfassend zu dokumentieren.